Unter das Allgemeine Zivilrecht fallen sämtliche Angelegenheiten, die man aus dem beruflichen oder privaten Alltag kennt.
Es wird daher auch als Privatrecht bezeichnet und befasst sich mit den Rechtsverhältnissen der Bürger und Unternehmen. Dazu gehören die Verträge des täglichen Lebens oder zum Beispiel die Abwicklung von Schäden bei Verkehrsunfällen.
Ich vertrete Sie gerne in folgenden weiteren Bereichen, zum Beispiel: