Der Mieter sollte zum Beispiel wissen, ab wann er Mängel, Mietminderung oder sogar die Durchführung von Schönheitsreparaturen in der Wohnung durch den Vermieter geltend machen kann. Häufig erkunden sich Mieter vor dem geplanten Umzug auch nach der Möglichkeit, den Mietvertrag vor Ablauf der Frist zu kündigen. Auf der anderen Seite hat der Eigentümer natürlich großes Interesse daran, dass die Miete regelmäßig und pünktlich gezahlt wird. Zudem übersehen Vermieter oftmals wichtige Voraussetzungen, wenn Sie eine Mieterhöhung durchsetzen oder wegen Eigenbedarf eine Kündigung geltend machen.
Rechtsprechung und Gerichtsurteile können für eine gewisse Verwirrung sorgen. Eine Verallgemeinerung ist nur bedingt möglich, da die Einzelheiten des Mietrechts gesetzlich nicht vollständig geregelt sind. Ausgehend vom vorliegenden Mietvertrag kommt es immer auf die genaue Ausgestaltung im Einzelfall an. Ich stehe Ihnen bei Rechtsfragen zum Mietvertrag, zur Kündigung und zu sämtlichen weiteren mietrechtlichen Angelegenheiten gerne zur Seite.