Qualifizierte Rechtsberatung im Bereich                des Mietrechts

Hauseigentümer, Vermieter, Haus­verwaltungen und Mieter erhalten in meiner Kanzlei seit Jahren umfassende Rechts­beratung und Vertretung in allen Fragen des Mietrechts. Von der Mietvertrags­gestaltung über die Geltendmachung bzw. Abwehr von Vertragsansprüchen bis zur Kündigung der Wohnung vertrete ich Ihre Interessen schlagkräftig.

 

Diese Interessen umfassen unter anderem das Vertragsmanagement, die Durchsetzung von Ansprüchen auf Mietzahlung, Räumung, die Geltendmachung von Eigenbedarf, Modernisierung, Mieterhöhung und Kündigung des Vermieters sowie auch die Geltendmachung sämtlicher Forderungen des Mieters etwa auf Mietminderung, Mängelbeseitigung, Kautionsrückzahlung etc. Ich scheue keine Auseinandersetzung, wenn es um die Durchsetzung berechtigter Forderungen meiner Mandanten geht.